Hausräumung wegen Justizirrtum: Wie kam es dazu? 

Das Brandenburger Oberlandesgericht hat im Juni 2023  geurteilt: Eine Familie aus Rangsdorf im Süden von Berlin muss ihr Haus verlassen. Grund dafür ist ein Justizfehler im Rahmen einer Zwangsversteigerung. 

Wenn der Traum vom Eigenheim zum Alptraum wird

Es hatte alles so vielversprechend begonnen: Bereits 2010 hatte Familie Walter bei einer Zwangsversteigerung des Amtsgerichts Luckenwalde ein Grundstück erworben. Daraufhin nahm die junge Familie hohe Kredite auf, um dort ihr Traumhaus zu errichten. 

Nachdem Familie Walter bereits eingezogen war, meldete sich jedoch plötzlich der Erbe des Grundstücks und legte Klage ein. Das Amtsgericht hätte ihn nicht über die Versteigerung informiert. 

Nach jahrelangem Rechtsstreit und unzähligen Verhandlungen wurde im Juni 2023 das endgültige Urteil rechtskräftig. Die Familie muss das Haus nicht nur räumen, sondern auch binnen eines Jahres abreißen. Ferner soll sie dem Erben eine Entschädigung von 6.000 Euro zahlen. Hinzu kommen noch Schulden in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baufinanzierung. Von den Gerichts- und Anwaltskosten ganz zu schweigen. 

Justizministerin Susanne Hoffmann lenkte nach der Urteilsverkündung ein: Man strebe einen finanziellen Vergleich an, um die Familie für diesen groben Behördenfehler zu entschädigen. 

Doch wie kam es zum Fehler des Amtsgerichts? 

Der Eigentümer des Grundstücks, ein US-Amerikaner mit Wohnsitz in der Schweiz, hatte das Grundstück 1991 von seiner verstorbenen Tante geerbt. 2010 hatte er Schulden bei der Stadt Freiburg und war für die Behörden angeblich nicht erreichbar. Daraufhin organisierte das Amtsgericht Luckenwalde die Zwangsversteigerung des Baulandes. 

Eine solche Zwangsversteigerung ist ein staatlicher Eingriff und erfolgt in der Regel dann, wenn ein Eigentümer nicht in der Lage ist, seine Schulden zu zahlen. Die Immobilie des Schuldners wird also genutzt, um die finanzielle Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger zu tilgen. 

Im Falle Walter hatte das Landgericht Potsdam aber schon 2014 entschieden, dass die Behörde vorschnell gehandelt hat. Das Amtsgericht hatte es nämlich versäumt, den Eigentümer ausreichend zu kontaktieren oder zu suchen. Somit wusste dieser überhaupt nichts davon. Rechtliche Voraussetzung für eine Zwangsversteigerung ist allerdings die Benachrichtigung des Schuldners, um ihm die Möglichkeit zu geben, die Schuld noch anderweitig zu begleichen. Deswegen war die Zwangsversteigerung nicht rechtens. 

Wie diese Geschichte für die leidtragende Familie Walter weitergeht, bleibt abzuwarten. Eine Revision des Urteils wurde abgelehnt, doch man kann wohl noch auf eine Ausgleichszahlung des Justizministeriums hoffen.